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Wohn-Riester: Hauseigentümer profitieren von Änderungen 2014

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Auch 2014 bringt eine große Anzahl neuer gesetzlicher Regelungen mit sich. Einige davon betreffen die Eigenheimrente, auch als Wohn-Riester bezeichnet. Wer bereits einen solchen Riester-Vertrag besitzt, profitiert ab diesem Jahr besonders. Alle Änderungen im Überblick.

Die Eigenheimrente ist zur beliebtesten Form der staatlich geförderten Altersvorsorge geworden. Mehr als 15 Millionen Riester-Verträge gibt es derzeit in Deutschland, 1,1 Millionen Wohn-Riester-Verträge. Tendenz stark steigend. Die Variante der Riester-Rente erhält ab 1. Januar eine verbesserte steuerliche Förderung. Das einmal eingezahlte Vermögen in den Vertrag kann nun noch flexibler eingesetzt werden. So können Versicherte das angesparte Kapital entnehmen, ohne die steuerliche Förderung zu verlieren. Auf diese Neureglungen weist die “Finanztest” in ihrer Januar-Ausgabe hin. Demnach profitieren vor allem Hauseigentümer mit Riester-Vertrag. Sie können ihr Guthaben nun für die Entschuldung der Immobilie nutzen, und dies ganz unabhängig davon, in welcher Form das Geld angelegt ist. Die bisherige Regelung sah vor, dass das angesparte Riester-Kapital erst mit Renteneintritt genutzt werden kann. Dieses Prinzip wurde mit der Wohn-Riester bereits durchbrochen, ab diesem Jahr können alle Besitzer eines Riester-Vertrags ihr Kapital freier einsetzen. Ab 1. 1.2014 dürfen alle Eigentümer das staatlich geförderte Darlehen frei nutzen. Bislang bestand dieses Recht nur für Immobilienbesitzer, die ihr Eigentum nach dem Jahr 2008 erworben hatten. Ebenfalls neu: Mit dem angesparten Kapital können altersgerechte Umbauten finanziert werden. Voraussetzung: Mindestens 3.000 Euro müssen bereits in den Vertrag einbezahlt worden sein.

Staatliche Förderung in Anspruch nehmen

Anfang Februar endet die Frist, um die staatliche Förderung für die letzten zwei Jahre in Anspruch nehmen zu können. Sparer müssen sich selbst um die Zulagen kümmern und diese bei dem jeweiligen Anbieter beantragen. So erhalten Riester-Versicherte eine Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Zusätzlich bekommen sie 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde. Zusätzlich 300 Euro erhalten Sparer mit Kindern, die nach dem Jahr 2008 geboren wurden. Unter-25-Jährige erhalten außerdem einen einmaligen Starter-Bonus. Auf Antrag können diese Zuschüsse bis zu zwei Jahre rückwirkend gewährt werden. Damit die staatlichen Zulagen nicht verloren gehen, sollten Versicherte bereits bei Vertragsabschluss einen Dauerzulagenantrag stellen. Das Recht, die staatlichen Zuschüsse nutzen zu können, besteht jedoch erst dann, wenn jedes Jahr vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in den Vertrag eingezahlt werden – maximal jedoch 2.100 Euro im Jahr. Hinzu kommt, dass nur zertifizierte Tarife förderungswürdig sind. Bei ihnen muss die laufende Tilgung mindestens ein Prozent betragen, nur selbstgenutzte Immobilien erhalten staatliche Zuschüsse.

>>> Riester Rente Tarifvergleich 2014


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